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Registrierkassenpflicht für nahezu alle Betriebe

Für alle Gewerbetreibende und auch Land- und Forstwirte, Ärzte, Rechtsanwälte, Ziviltechniker, Berater, Vortragende mit mehr als € 15.000 Umsatz je Betrieb, davon mehr als € 7.500 Barumsätze, gilt ab 1.1.2016 die Registrierkassenpflicht.

Um einen Barumsatz handelt es sich auch dann, wenn mit Bankomat, Kreditkarte, Bons, Gutscheinen oder Geschenkmünzen gezahlt wird. Als Umsatz sind dabei nicht nur die Umsatzerlöse nach dem UGB zu verstehen, sondern auch alle sonstigen Erlöse, wie beispielsweise der Verkauf von Anlagevermögen (PKW). In die Barumsatzgrenze sind auch Baranzahlungen einzubeziehen.

WICHTIGE GESETZLICHE ÄNDERUNG 2015 Arbeitsrecht - Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz - LSDB-G

Lohn- und Sozialdumping wird hinkünftig – noch stärker als bisher - durch das Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz (LSDB-G) bekämpft. Das Gesetz soll Arbeitnehmern den zustehenden Grundlohn für die erbrachte Arbeitsleistung sichern und einen fairen Wettbewerb zwischen den Unternehmen ermöglichen.
Wer als Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer nicht zumindest den nach Gesetz, Verordnung oder Kollektivvertrag zustehenden Grundlohn unter Beachtung der Einstufungskriterien leistet, macht sich strafbar.